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Version vom 3. März 2025, 16:30 Uhr

Österreich

Steiermark

Bez. Liezen

Wappen

DE: In Rot ein silberner Wassermann, halb Mensch, halb Fisch, die Rechte schräg aufwärts weisend, die Linke silberne Gipskristalle haltend.

Flagge

Fotos aus dem WWW

Grafiken aus dem WWW

Informationen von Gemeinde

ich habe ihre Mail von meinem Kollegen erhalten, der gerade 3 Wochen auf Kur ist, deshalb darf ich stellvertretend für ihn ihr Auskunftsbegehren, im Sinne des Auskunftspflichtgesetzes beantworten:
Grundsätzlich gehen wir mit unseren Mitbürgern und auch E-Mailanfragen sehr tolerant um.
Da sie aber eine Sonderbehandlung, ausgerichtet am Buchstaben des Gesetzes wollen, bekommen sie die auch, die da lautet:
Gemäß § 2 Abs 1 und 2, Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz, LGBl. Nr. 73/1990, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013 ist für ihre Anfrage eine Auskunftserteilung nicht vorgesehen.
Wir ersuchen um Kenntnisnahme

(E-Mail von Gemeinde (Albert Gasperl), 13.05.2014)

weißes Tischbanner

Fotos aus dem WWW

Quellen und Links