Michelsneukirchen: Unterschied zwischen den Versionen
Aus kommunalflaggen.eu
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
<gallery> | <gallery> | ||
+ | Datei:Michelsneukirchen-w1.png|von [http://www.michelsneukirchen.de/images/Header.png michelsneukirchen.de] | ||
+ | |||
Datei:Michelsneukirchen-w1a.png|Briefkopf; Brief von Gemeinde, 09.03.2017 | Datei:Michelsneukirchen-w1a.png|Briefkopf; Brief von Gemeinde, 09.03.2017 | ||
</gallery> | </gallery> |
Version vom 23. März 2017, 20:32 Uhr
Wappen
DE: Gespalten von Rot und Gold; vorne ein silbernes Flammenschwert, hinten drei schräg gestellte schwarze Rauten.
Flagge
Informationen von Gemeinde
Regierung der Oberpfalz (...) 3. September 1979
(...)
Zum Gemeinderatsbeschluß vom 27. Juni 1979
Die Regierung der Oberpfalz stimmt der Anname einer
Fahne
durch
die Gemeinde Michelsneukirchen
gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern zu.
Die Fahne weist drei Streifen in der Farbenfolge "Weiß-Schwarz-Gelb" auf. Sie wird als einfache Streifenfahne und als Fahne mit aufgelegtem Wappen geführt.