Holzheim (Landkreis Donau-Ries)
Inhaltsverzeichnis
Wappen
DE: Durch einen schmalen silbernen Wellenpfahl gespalten von Blau und Rot, vorne fünf, 2:1:2 gestellte fünfstrahlige, goldene Sterne, hinten eine silberne Kanne.
Flagge
vom HdBG
Fahne: Blau-Weiß-Rot mit aufgelegtem Wappen
Offizielle Einführung des Wappens, Weihe der Fahne und Amtskette
Beflaggungsanordnung
Gemäß Beschluß des Gemeinderates vom 11.7.1989
Die Gemeindefahnen sind zu hissen,
a) in allen Gemeindeteilen bei
- Erstkommunion
- Fronleichnam
- Volkstrauertag (mit Trauerflor)
- Beerdigungen von geistlichen Würdenträgern, Ehrenbürgern, Altbürgermeistern, amtierenden Gemeinderatsmitgliedern (mit Trauerflor)
- auf besondere Anordnung des ersten Bürgermeisters oder Vertreters im Amt
b) nur in betreffenden Gemeindeteilen
- Patroziniumfest der jeweiligen Kirche oder Kapelle
- Dorffest oder Fest eines Ortsvereins (freiwillige Entscheidung des Veranstalters)
- auf besondere Anordnung des ersten Bürgermeisters oder Vertreters im Amt
Fotos aus Büchern
Fotos aus dem WWW
von mit-marketing.de
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Quellen und Links
- Haus der Bayerischen Geschichte über Holzheim
- Ruttmann, R & Schenk, A (1989) Offizielle Einführung des Wappens, Weihe der Fahne und Amtskette. Holzheim (Gemeinde).
- Stub
- Gemeinde
- Gemeinde in Verwaltungsgemeinschaft
- Gemeinde im Landkreis Donau-Ries
- Dreistreifige Flagge
- Blau-Weiß-Rot
- Banner mit Wappen
- Tischbanner mit Wappen
- Flagge mit Schrift
- Flaggenannahme:1988
- Wappenannahme:1988
- Fotos aus dem WWW
- Verwendung:Rathaus
- Bayerische Staatsflagge:Streifen, ohne Wappen, Banner
- Deutsche Bundesflagge