Kategorie Diskussion:Keine Wappenverwendung auf Website
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beantwortet
Landkreis Schwandorf
haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Landkreiswappen. Wie viele andere Behörden auch, haben wir uns vor einigen Jahren im Zuge eines vielschichten Markenbildungsprozesses ein neues, modernes Logo gegeben. Dieses Logo verwenden wir auch in unserer Homepage, soweit diese nicht die Funktion eines amtlichen Bekanntmachungsorgans erfüllt. Soweit nicht die Information, sondern die amtliche Bekanntmachung im Vordergrund steht, wird auch in der Homepage das Landkreiswappen verwendet. Siehe zum Beispiel "Unser Landkreis - Amtsblatt". Im Übrigen verweise ich auch auf das Vorwort unseres Landrats, in dem das Landkreiswappen vorgestellt wird ("Unser Landkreis - Landrat"). Zur Beleuchtung unseres Logos füge ich informativ einen Pressebericht vom März 2019 bei.
Mit freundlichen Grüßen Hans Prechtl Pressesprecher
Burglengenfeld
die Stadt Burglengenfeld verwendet das Stadtwappen für das amtliche Siegel bei Beurkundungen oder amtlichen Schreiben.
Seit Anfang der 2000er Jahre wurde ein Logo als neues corporate identity entwickelt und eingeführt, welches seitdem auf allgemeinen Schreiben und auch auf der Homepage verwendet wird.
Wenn Sie nähere Angaben bezüglich unserem Wappen haben möchten, kann ich Ihnen gerne dazu Auskunft erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Gerhard Schneeberger
Verw.Amtsrat
Stadtverwaltung Burglengenfeld Geschäftsleitender Beamter
Hemau
vielen Dank für Ihre Anfrage. Alle Informationen zu unserem Stadtwappen finden Sie auf unserer Website unter https://www.hemau.de/aktuelles/hemau-stellt-sich-vor/stadtwappen/.
Wir benutzen zu Marketing-Zwecken unser moderneres Stadtlogo, das unsere Stadt als Marke repräsentiert und ihr ein unverwechselbares Image verleiht. Unser neues Stadtlogo soll nicht das historische Wappen verdrängen oder ersetzen. Dieses wird in hoheitlicher Funktion oder auch amtlich in den Siegeln der Stadt weiterverwendet. Das neue Logo grenzt sich als Kernstück des Corporate Designs dagegen ab und ermöglicht eine schnellere Identifikation mit der Stadt. Zusätzlich hat es den Vorteil der crossmedialen Einsetzbarkeit.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
DORIS WIRTH Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing
Maxhütte-Haidhof
danke der Nachfrage!
Jedoch: Wir erklären sogar unser Wappen und anbei schicke ich Ihnen den dazugehörigen Link: https://www.maxhuette-haidhof.de/Leben-/Erholung-Kultur-Einkaufen/Stadtgeschichte-in-Worten-und-Zahlen/
Beste Grüße aus MH!
Mit freundlichen Grüßen
Anita Alt Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (BVS)
Neutraubling
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Auf der Homepage haben wir uns dazu entschieden, unser Logo statt dem Wappen zu verwenden. Das Logo wurde im Zuge unserer neuen CI-Entwicklung eingeführt und soll unseren Auftritt ein wenig frischer und moderner machen.
Unser Wappen ist natürlich aber nach wie vor bei zahlreichen Anlässen in Gebrauch.
Sie finden die Abbildung und die dazugehörige Erklärung auch auf unserer Homepage: https://www.stadt-neutraubling.de/aktuelles/neutraubling-stellt-sich-vor/wappen/
Freundliche Grüße
Christina Ott
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stadtmarketing
Schönsee/Weiding
die Stadt Schönsee ist Teil der Verwaltungsgemeinschaft Schönsee. Die Homepage bezieht sich auf die gesamte VGem Schönsee. Die VGem Schönsee führt kein eigenes Wappen. Wir haben lediglich ein Logo für das Schönseer Land, welches wir auf der Homepage haben.
Die einzelnen Kommunen der VGem Schönsee führen jeweils ein eigenes Wappen.
Tegernheim
Hallo Frau Schmöger, wir verwenden das Gemeindewappen schon auf der homepage. Doch nicht auf der Startseite. Das ist unbewusst. Wir werden das ändern. Danke für den Hinweis. VG Max Kollmannsberger
nicht beantwortet
Bodenwöhr
Neunburg vorm Wald
Nittenau
Pfreimd
Regenstauf
Schierling
Schwandorf
Schwarzach b. Nabburg
Schwarzenfeld
Steinberg am See
Stulln
Teublitz
Trausnitz
Wackersdorf
Buzzwords
- neu/modern/moderner
- Marke/Markenbildung
- Marketing-Zweck
- unverwechselbares Image
- Corporate Design
- schnellere Identifikation
- crossmediale Einsetzbarkeit
- Logo soll nicht das Wappen verdrängen/ersetzen
- Wappen nur für amtliche Zwecke/hoheitliche Zwecke
- Wappen noch im Siegel