Amberg: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Satzung über die Verwendung des Wappens und der Fahne der Stadt Amberg vom 04. Juli 1966 ===
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''- Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Amberg Nr. 18 vom 01. Oktober 1966 -''
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''Die  Stadt  Amberg  erlässt  gemäß  Art  4  und  Art  23  der  Gemeindeordnung  für  den  Freistaat  Bayern vom 25. Januar 1952 (BayBS I S. 461) folgende S a t z u n g über die Verwendung des Wappens und der Fahne der Stadt Amberg:''
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'''''Stadtwappen und Stadtfahne'''''
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''Die  Stadt  Amberg  führt  das  Wappen  in  der  seit  dem  15.  Jahrhundert  überlieferten  Gestaltung  und eine eigene Fahne gemäß Stadtratsbeschluss vom 21. Januar 1925.''
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'''''§ 2'''''
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'''''Beschreibung des Wappens und der Fahne'''''
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''(1) Wappen:''
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''Schild  geteilt;  oben  in  Schwarz  ein  wachsender,  rot  gekrönter  und  rot  bewehrter  goldener  Löwe; unten die bayerischen Rauten.''
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''(2) Fahne:''
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''Längsgestreift  von  Schwarz,  Gold,  Schwarz.  Dem  mittleren  Streifen  kann  das  farbige Stadtwappen aufgelegt werden.''
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'''''§ 4 '''''
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'''''Verwendung des Wappens und der Fahne durch Dritte'''''
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''(1)  Jede  Verwendung  des  Wappens  und  der  Fahne  durch  Dritte  bedarf  der  Genehmigung durch die Stadt.'' 
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''(2)  Die  Genehmigung  wird  widerruflich  und  in  der  Regel  befristet  erteilt.  Sie  kann  mit  Auflagen,  insbesondere über die Art und Form der Verwendung, verbunden werden.''
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''(3)  Die  Genehmigung  wird  nur  für  heraldisch  und  künstlerisch  einwandfreie  Wiedergabe  erteilt,  die  den Beschreibungen in § 2 entsprechen und kein unzulässiges Beiwerk zum Schild enthalten (z.B. Mauerkronen, Helme und Helmdecken).''
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''(...)''
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'''''§ 8'''''
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'''''Inkrafttreten der Satzung'''''
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''Die Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.'' 
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([http://www.amberg.de/fileadmin/Inhalte/Buergerservice/Stadtrecht/1201.pdf amberg.de])
  
 
=== Grafiken aus dem WWW ===
 
=== Grafiken aus dem WWW ===

Version vom 8. April 2016, 22:03 Uhr

Flagge

Stadler

Fahne (1925) schwarz, gelb, schwarz.

(sta65, S. 18)

Satzung über die Verwendung des Wappens und der Fahne der Stadt Amberg vom 04. Juli 1966

- Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Amberg Nr. 18 vom 01. Oktober 1966 -

Die Stadt Amberg erlässt gemäß Art 4 und Art 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vom 25. Januar 1952 (BayBS I S. 461) folgende S a t z u n g über die Verwendung des Wappens und der Fahne der Stadt Amberg:

§ 1

Stadtwappen und Stadtfahne

Die Stadt Amberg führt das Wappen in der seit dem 15. Jahrhundert überlieferten Gestaltung und eine eigene Fahne gemäß Stadtratsbeschluss vom 21. Januar 1925.

§ 2

Beschreibung des Wappens und der Fahne

(1) Wappen: Schild geteilt; oben in Schwarz ein wachsender, rot gekrönter und rot bewehrter goldener Löwe; unten die bayerischen Rauten.

(2) Fahne: Längsgestreift von Schwarz, Gold, Schwarz. Dem mittleren Streifen kann das farbige Stadtwappen aufgelegt werden.

§ 4

Verwendung des Wappens und der Fahne durch Dritte

(1) Jede Verwendung des Wappens und der Fahne durch Dritte bedarf der Genehmigung durch die Stadt.

(2) Die Genehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet erteilt. Sie kann mit Auflagen, insbesondere über die Art und Form der Verwendung, verbunden werden.

(3) Die Genehmigung wird nur für heraldisch und künstlerisch einwandfreie Wiedergabe erteilt, die den Beschreibungen in § 2 entsprechen und kein unzulässiges Beiwerk zum Schild enthalten (z.B. Mauerkronen, Helme und Helmdecken).

(...)

§ 8

Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

(amberg.de)

Grafiken aus dem WWW