Amberg

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Flagge

Stadler

Fahne (1925) schwarz, gelb, schwarz.

(sta65, S. 18)

Grafiken aus der Literatur

Satzung über die Verwendung des Wappens und der Fahne der Stadt Amberg vom 04. Juli 1966

- Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Amberg Nr. 18 vom 01. Oktober 1966 -

Die Stadt Amberg erlässt gemäß Art 4 und Art 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vom 25. Januar 1952 (BayBS I S. 461) folgende S a t z u n g über die Verwendung des Wappens und der Fahne der Stadt Amberg:

§ 1

Stadtwappen und Stadtfahne

Die Stadt Amberg führt das Wappen in der seit dem 15. Jahrhundert überlieferten Gestaltung und eine eigene Fahne gemäß Stadtratsbeschluss vom 21. Januar 1925.

§ 2

Beschreibung des Wappens und der Fahne

(1) Wappen: Schild geteilt; oben in Schwarz ein wachsender, rot gekrönter und rot bewehrter goldener Löwe; unten die bayerischen Rauten.

(2) Fahne: Längsgestreift von Schwarz, Gold, Schwarz. Dem mittleren Streifen kann das farbige Stadtwappen aufgelegt werden.

§ 4

Verwendung des Wappens und der Fahne durch Dritte

(1) Jede Verwendung des Wappens und der Fahne durch Dritte bedarf der Genehmigung durch die Stadt.

(2) Die Genehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet erteilt. Sie kann mit Auflagen, insbesondere über die Art und Form der Verwendung, verbunden werden.

(3) Die Genehmigung wird nur für heraldisch und künstlerisch einwandfreie Wiedergabe erteilt, die den Beschreibungen in § 2 entsprechen und kein unzulässiges Beiwerk zum Schild enthalten (z.B. Mauerkronen, Helme und Helmdecken).

(...)

§ 8

Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

(amberg.de)

Fotos aus dem WWW

Grafiken aus dem WWW