Denklingen:Epfach: Unterschied zwischen den Versionen

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''Das Staatsministerium des Innern erteilt ferner gemäß Art.4 Abs.1 Satz 2 GO seine Zustimmung zur Führung eienr Fahne durch die Gemeinde Epfach.''
 
''Das Staatsministerium des Innern erteilt ferner gemäß Art.4 Abs.1 Satz 2 GO seine Zustimmung zur Führung eienr Fahne durch die Gemeinde Epfach.''
  
''Die Fahne zeigt zwei Streifen in der Farbenfolge Rot-Gelb; sie kann auch mit dem Gemeindewappen geführt werden. Nach Abschnitt C Nr.4 Abs.3 NHG-Bek. ist in diesem Falle das gemeindliche Wappen entweder im Fahnenkopf auf weißen Untergrund zu legen, wobei sich die Farbstreifen an das weiße Feld anschließen, oder das Wappen wird unmittelbar auf die Fahne aufgelegt. Das übermittelte Fahnenmuster zeigt das gemeindliche Wappen jedoc in einem weißen Kreis, der unmittelbar auf der Fahne aufliegt. Bei Anfertigung der Fahne sind die amtlichen Richtlinien zu beachten.''
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''Die Fahne zeigt zwei Streifen in der Farbenfolge Rot-Gelb; sie kann auch mit dem Gemeindewappen geführt werden. Nach Abschnitt C Nr.4 Abs.3 NHG-Bek. ist in diesem Falle das gemeindliche Wappen entweder im Fahnenkopf auf weißen Untergrund zu legen, wobei sich die Farbstreifen an das weiße Feld anschließen, oder das Wappen wird unmittelbar auf die Fahne aufgelegt. Das übermittelte Fahnenmuster zeigt das gemeindliche Wappen jedoch in einem weißen Kreis, der unmittelbar auf der Fahne aufliegt. Bei Anfertigung der Fahne sind die amtlichen Richtlinien zu beachten.''
  
 
(Schreiben des Bayer. StMI, 07.10.1965, Nr. I B 3 - 3000/29 E 5)
 
(Schreiben des Bayer. StMI, 07.10.1965, Nr. I B 3 - 3000/29 E 5)
  
 
(Anhang zu E-Mail von Gemeinde, Geschäftsleiter Johann Hartmann, 10.06.2016)
 
(Anhang zu E-Mail von Gemeinde, Geschäftsleiter Johann Hartmann, 10.06.2016)
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=== Fotos aus Büchern ===
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Datei:Denklingen--epfach1.jpg|Einweihung Mehrzweckhalle, 15.10.1972; aus: Draxl, A (2011) Gsund san m'r - Zam halt m'r, S. 61
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Datei:Denklingen--epfach2.jpg|Volkstanzabend, 2001; aus: Draxl, A (2011) Gsund san m'r - Zam halt m'r, S. 102
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Datei:Denklingen--epfach3.jpg|Bonn, 1991; aus: Draxl, A (2011) Gsund san m'r - Zam halt m'r, S. 102
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Datei:Denklingen--epfach4.jpg|2000-Jahrfeier, 1986; aus: Draxl, A (2011) Gsund san m'r - Zam halt m'r, S. 134
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Datei:Denklingen--epfach5.jpg|2000-Jahrfeier, 1986; aus: Draxl, A (2011) Gsund san m'r - Zam halt m'r, S. 143
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== Quellen und Links ==
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* [https://www.denklingen.de/kultur-soziales/geschichte/ ''Geschichte'' auf denklingen.de]
  
 
[[Kategorie:Stub]]
 
[[Kategorie:Stub]]
 
[[Kategorie:Ehemalige Gemeinde]]
 
[[Kategorie:Ehemalige Gemeinde]]
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[[Kategorie:Ehemalige Gemeinde im Landkreis Schongau]]
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[[Kategorie:Ehemalige Gemeinde im Bezirk Oberbayern]]
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[[Kategorie:Ehemalige Gemeinde im Freistaat Bayern]]
 
[[Kategorie:Eingemeindung nach Denklingen]]
 
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[[Kategorie:Eingemeindung:1972]]
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[[Kategorie:Wappenannahme:1965]]
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[[Kategorie:Flaggenannahme:1965]]
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[[Kategorie:Status:Offiziell genehmigt]]
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[[Kategorie:Historische Flagge:noch verwendet]]
  
 
[[Kategorie:Zweistreifige Flagge]]
 
[[Kategorie:Zweistreifige Flagge]]
 
[[Kategorie:Rot-Gelb]]
 
[[Kategorie:Rot-Gelb]]
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[[Kategorie:Banner mit Wappen]]
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[[Kategorie:Fotos aus Büchern]]
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[[Kategorie:Fotos aus dem WWW]]
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[[Kategorie:Verwendung:Rednerpultverkleidung]]
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[[Kategorie:Verwendung:Feuerwehr]]
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[[Kategorie:Bayerische Staatsflagge:Raute, ohne Wappen, Banner]]
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[[Kategorie:Bayerische Staatsflagge:Raute, mit mittlerem Wappen, Banner]]
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[[Kategorie:Vereinsflagge]]

Aktuelle Version vom 14. Juli 2023, 00:40 Uhr

Deutschland

Bayern

Bez. Oberbayern

Lkr. Landsberg am Lech (Gem.) (VGs)


seit 01.07.1972 Teil von Denklingen

Wappen

DE: In Silber eine rote römische Öllampe mit dem von zwei goldenen Punkten begleiteten Christogramm.

Flagge

Informationen von Gemeinde

ich füge dieser Email alle Schriftstücke bei, die wir in Bezug auf unsere Gemeindefahnen haben. Fotos (Denklingen und Epfach) reiche ich nach, sobald sie wieder aufgehängt werden und fotografiert werden können.

(E-Mail von Gemeinde, Geschäftsleiter Johann Hartmann, 10.06.2016)

Akten von Gemeinde

Das Staatsministerium des Innern erteilt ferner gemäß Art.4 Abs.1 Satz 2 GO seine Zustimmung zur Führung eienr Fahne durch die Gemeinde Epfach.

Die Fahne zeigt zwei Streifen in der Farbenfolge Rot-Gelb; sie kann auch mit dem Gemeindewappen geführt werden. Nach Abschnitt C Nr.4 Abs.3 NHG-Bek. ist in diesem Falle das gemeindliche Wappen entweder im Fahnenkopf auf weißen Untergrund zu legen, wobei sich die Farbstreifen an das weiße Feld anschließen, oder das Wappen wird unmittelbar auf die Fahne aufgelegt. Das übermittelte Fahnenmuster zeigt das gemeindliche Wappen jedoch in einem weißen Kreis, der unmittelbar auf der Fahne aufliegt. Bei Anfertigung der Fahne sind die amtlichen Richtlinien zu beachten.

(Schreiben des Bayer. StMI, 07.10.1965, Nr. I B 3 - 3000/29 E 5)

(Anhang zu E-Mail von Gemeinde, Geschäftsleiter Johann Hartmann, 10.06.2016)

Fotos aus dem WWW

Fotos aus Büchern

Quellen und Links