Holzheim (Landkreis Donau-Ries): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. Juli 2016, 18:32 Uhr

Wappen

DE: Durch einen schmalen silbernen Wellenpfahl gespalten von Blau und Rot, vorne fünf, 2:1:2 gestellte fünfstrahlige, goldene Sterne, hinten eine silberne Kanne.

Flagge

vom HdBG

Fahne: Blau-Weiß-Rot mit aufgelegtem Wappen

Offizielle Einführung des Wappens, Weihe der Fahne und Amtskette

Urkunde

Der Gemeinde

Holzheim

Landkreis Donau-Ries

wird gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 2 GO die Zustimmung erteilt,

das vom Gemeinderat am 10. Febraur 1987 beschlossene Wappen anzunehmen.

Die Wappenbeschreibung lautet:

"Durch einen schmalen silbernen Wellenpfahl gespalten von Blau und Rot, vorne fünf, 2 : 1:2 gestellte fünf-strahlige goldene Sterne, hinten eine silberne Kanne."

Ferner wird der Gemeinde die Zustimmung erteilt, eine Fahne gemäß dem Beschluß des Gemeinderates vom 28. Dezember 1987 zu führen. Die Fahne zeigt drei Streifen in der Farbenfolge Blau - Weiß - Rot; ihr soll das Gemeindewappen aufgelegt werden.

Augsburg, den 04. Februar 1988

REGIERUNG VON SCHWABEN

Dörr
Regierungspräsident

Beflaggungsanordnung

Gemäß Beschluß des Gemeinderates vom 11.7.1989
Die Gemeindefahnen sind zu hissen,
a) in allen Gemeindeteilen bei
- Erstkommunion
- Fronleichnam
- Volkstrauertag (mit Trauerflor)
- Beerdigungen von geistlichen Würdenträgern, Ehrenbürgern, Altbürgermeistern, amtierenden Gemeinderatsmitgliedern (mit Trauerflor)
- auf besondere Anordnung des ersten Bürgermeisters oder Vertreters im Amt
b) nur in betreffenden Gemeindeteilen
- Patroziniumfest der jeweiligen Kirche oder Kapelle
- Dorffest oder Fest eines Ortsvereins (freiwillige Entscheidung des Veranstalters)
- auf besondere Anordnung des ersten Bürgermeisters oder Vertreters im Amt

Fotos aus Büchern

Fotos aus dem WWW

Quellen und Links