Michelsneukirchen: Unterschied zwischen den Versionen

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''Regierung der Oberpfalz (...) 3. September 1979''
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''Zum Gemeinderatsbeschluß vom 27. Juni 1979''
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''Die Regierung der Oberpfalz stimmt der Anname einer<br/>Fahne<br/>durch<br/>die Gemeinde Michelsneukirchen<br/>gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern zu.''
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''Die Fahne weist drei Streifen in der Farbenfolge "Weiß-Schwarz-Gelb" auf. Sie wird als einfache Streifenfahne und als Fahne mit aufgelegtem Wappen geführt.''
  
 
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[[Kategorie:Dreistreifige Flagge]]
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[[Kategorie:Weiß-Schwarz-Gelb]]

Version vom 11. März 2017, 14:50 Uhr

Deutschland

Bayern

Bez. Oberpfalz

Lkr. Cham (Gem.) (VGs)


Wappen

DE: Gespalten von Rot und Gold; vorne ein silbernes Flammenschwert, hinten drei schräg gestellte schwarze Rauten.

Flagge

Informationen von Gemeinde

Regierung der Oberpfalz (...) 3. September 1979

(...)

Zum Gemeinderatsbeschluß vom 27. Juni 1979

Die Regierung der Oberpfalz stimmt der Anname einer
Fahne
durch
die Gemeinde Michelsneukirchen
gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern zu.

Die Fahne weist drei Streifen in der Farbenfolge "Weiß-Schwarz-Gelb" auf. Sie wird als einfache Streifenfahne und als Fahne mit aufgelegtem Wappen geführt.