Borken

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Wappen und Flagge

Hauptsatzung vom 06.03.2008, 28.02.2013, 13.07.2016

§ 2

Wappen, Flagge, Siegel

1. Der Stadt ist mit Urkunde der Bezirksregierung Münster vom 22. April 1970 das Recht zur Führung eines Wappens verliehen worden.

Beschreibung des Wappens:

In Silber (Weiß) eine rote Befestigung mit doppelter silberner (weißer) Toröffnung in zinnengekrönter Mauer und drei Türmen, von denen der mittlere eine silberne (weiße) Fensterrose in Form eines Vierpasses zeigt und mit einer in einen Knopf auslaufenden Kuppel bedeckt ist, während die beiden seitlichen einen Zinnenkranz tragen. Bei dem Wappen handelt es sich um eine Nachbildung des aus dem 13. Jahrhundert stammenden großen Stadtsiegels der alten Stadt Borken.

2. Der Stadt ist ferner mit Urkunde der Bezirksregierung Münster vom 22. April 1970 das Recht zur Führung einer Flagge verliehen worden.

Beschreibung der Flagge:

Banner in drei Streifen im Verhältnis 3 : 5 : 3 von Rot zu Weiß zu Rot längsgestreift; zeigt auf der weißen Bahn etwas über die Mitte nach oben verschoben das Stadtwappen.

3. Die Stadt führt ein Dienstsiegel, welches durch das Wappen mit der Umschriftung "Stadt Borken (Westf.)" gebildet wird. Das Dienstsiegel gleicht in Form und Größe dem dieser Hauptsatzung beigedrückten Siegel.

(borken.de (Stand 2006))

(borken.de (Stand 2016))

Flagge

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