Farchant: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kommunalflaggen.eu
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Gutachten der Generaldirektion)
Zeile 12: Zeile 12:
  
 
(...)
 
(...)
 +
 +
''I.A. <br/>Prof.Dr. Kloos<br/>Archivdirektor''
  
 
==== Genehmigung durch Regierung von Oberbayern ====
 
==== Genehmigung durch Regierung von Oberbayern ====

Version vom 21. Juni 2016, 11:55 Uhr

Flagge

Informationen von Gemeinde

Gutachten der Generaldirektion

3.1.1980

(...)

Die Gemeinde kann auch eine eigene Fahne annehmen, für deren Farbgebung die Wappenfarben maßgebend sind (§ 7 Abs. 3 NHGV vom 12.3.73 - GVBl S. 112 - und Ziff. 27 NHG-Bek vom 30.4.73 - MABl S. 341 -); die Figurenfarben gehen den Feldfarben vor. Die Fahne mit zwei Streifen ist daher in der Farbenfolge Grün - Weiß auszuführen. Der Fahne kann auch das Wappen aufgelegt werden. Die Zustimmung der Regierung von Oberbayern, der der Antrag auf dem Dienstweg über das zuständige Landratsmat vorzulegen ist, wird fachgutachtlich befürwortet.

(...)

I.A.
Prof.Dr. Kloos
Archivdirektor

Genehmigung durch Regierung von Oberbayern

230-8001 GAP 3/80 08.02.1980

Führung einer Fahne durch die Gemeinde Farchant, Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Zum Beschluß des Gemeinderates vom 02. August 1979

Der Gemeinde Farchant wird auf Antrag gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die Zustimmung zur Führung einer Fahne erteilt. Die Fahne zeigt zwei Streifen in der Farbenfolge Grün - Weiß; sie kann mit aufgelegtem Wappen geführt werden.

Auf Nr. 27 Abs. 3 NHG - Bek wird verwiesen.

Raimund Eberle
Regierungspräsident

Fotos von Gemeinde